Dauerhafte Steuerbefreiung ab 01.08.26 nun auch für Listenhunde und Mehrhundehaltung

Ab dem 1. August 2026 gilt die dauerhafte Hundesteuerbefreiung für ältere Hunde ab acht Jahren innerhalb der Stadt Bonn nun auch für sog. Listenhunde (§ 3 LHundG NRW), wie unsere Listen-Oldies Amy und Bowser im Titelfoto, und für Hunde, die in Mehrhundehaltung vermittelt werden.

Diese dauerhafte (!) Steuerbefreiung galt seit dem 01.07.2025 zunächst nur für Hunde ab acht Jahren außerhalb der Rasseliste § 3 LHundG NRW und nur für Ersthunde (s. Beitrag vom Juli 2025). Doch auf Initiative der Linken-Fraktion beschloss nun der Bonner Rat die dringend notwendige Erweiterung auf die Listenhunde und auf Hunde, die als Zweit- oder Dritthund usw. vermittelt werden.

Dies ist ein starkes und wichtiges Zeichen der Stadt Bonn für Hundehalter:innen oder solche, die es noch werden wollen, für unser Tierheim, für den Bonner Tierschutz, aber ganz besonders für unsere älteren Schätze, egal welcher Rasse!

Wir danken den beteiligten Fraktionen, die diese Änderung vorangetrieben und zur Umsetzung gebracht haben.

Übrigens: Bei der Steuer“befreiung“ handelt es sich um eine Subvention der Stadt Bonn, also um einen „Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe der Jahressteuer“ (Zitat Stadt Bonn). Diese Subvention muss bei Adoption eines betreffenden Hundes bei der Stadt Bonn beantragt werden. Zum besseren Verständnis nutzen wir den Begriff Befreiung.

© Fotos: Elin Osterbrink, Julia Reiners

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