Einladung zur Mitgliederversammlung am 25. Juni 2026

Einladung zur Mitgliederversammlung des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., Tierheim Albert Schweitzer

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

gemäß § 32 der Satzung vom 15. November 2023 lade ich Sie ganz herzlich zu der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Sie findet statt am: Donnerstag, den 25. Juni 2026

Ort:                Forum der Internationalen Begegnungsstätte Bonn,

Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn

Beginn:         18.00 Uhr

Einlass:        ab 17.30 Uhr

Tagesordnung:

  1. Eröffnung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Vorstands mit Aussprache
  5. Erläuterung Jahresabschluss 2025 und Bericht der Rechnungsprüfer mit Aussprache
  6. Beschluss des Jahresabschlusses 2025 und Entlastung des Vorstands                                                                                                                         
  7. Nachwahl in den Geschäftsführenden Vorstand
  8. Nachwahl in den Beirat
  9. Verschiedenes

Zum Tagesordnungspunkt 6:

Frau Sara Brings Wagner wird als 3. Stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausscheiden.

Julia Reiners stellt sich zur Wahl in den Geschäftsführenden Vorstand als 3. Stellvertretende Vorsitzende.

Zum Tagesordnungspunkt 7:

Magnus Neuhaus ist aus dem Beirat ausgeschieden.

Hinweise auf wesentliche Punkte unserer Satzung:

  1. Anträge zur Tagesordnung

Gemäß § 33 der Satzung sind Anträge zur Tagesordnung mindestens 8 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge können, nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

  1. Beschlussfähigkeit

§ 34 der Satzung bestimmt, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung frist- und formgerecht erfolgt.

  1. Stimmberechtigung

In Auslegung des § 9 der Satzung sind sämtliche Mitglieder des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stimmberechtigt.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Einlasskontrolle mit. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

Herzliche Grüße

Christoph Blessin

Vorstandsvorsitzender

Veröffentlichung auf dieser Internetseite: 27.05.2026

Öffnungszeiten: Fr. und Sa., 14–17 Uhr
(und Termine nach Vereinbarung)