Einladung zur Mitgliederversammlung des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., Tierheim Albert Schweitzer
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, gemäß § 32 der Satzung vom 15. November 2023 lade ich Sie ganz herzlich zu der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Sie findet statt am:
Dienstag, den 06. August 2024
Ort: Beueler Brückenforum, Friedrich-Breuer-Straße 17, 53225 Bonn
Beginn: 18.00 Uhr
Einlass: ab 17.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine nicht öffentliche Versammlung handelt und nur Mitglieder teilnehmen können.
Tagesordnung:
- Eröffnung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Vorstands
- Bericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2023
- Entlastung des Vorstands
- Rücktritt der noch amtierenden Vorstandsmitglieder Hansjörg Falk (Vorstandsvorsitzender) und Martin Berberich (stellv. Vorsitzender) zum 06. August 2024
- Misstrauensantrag gegen den Geschäftsführenden Vorstand gemeinschaftlich von Martin Dickmanns, Jana Kotowski, Nadine Bertram, Katja Brodesser und Mona Kern
- Nachwahl des Geschäftsführenden Vorstands auf Grund von Rücktritt: Wahl einer / eines Vorstandsvorsitzenden, Nachwahl einer/eines ersten, zweiten, dritten und vierten stellvertretenden Vorsitzenden
- Nachwahlen zum Beirat
- Erhöhung des Jahresmindestmitgliedsbeitrages von bisher 24,00 Euro auf 35,00 Euro. Aussprache und Beschlussfassung
- Verschiedenes
Zum Tagesordnungspunkt 8:
Frau Julia Schrey ist als Stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden.
Herr Olaf Gibranczik ist als Stellvertretender Vorsitzender aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden.
Frau Daria Stöger ist als Stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden.
Zum Tagesordnungspunkt 9
Sandra Scholl ist als Beiratsmitglied ausgeschieden.
Hinweise auf wesentliche Punkte unserer Satzung:
1. Anträge zur Tagesordnung
Gemäß § 33 der Satzung sind Anträge zur Tagesordnung mindestens 8 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge können, nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
2. Beschlussfähigkeit
§ 34 der Satzung bestimmt, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung frist- und formgerecht erfolgt.
3. Stimmberechtigung
In Auslegung des § 9 der Satzung sind sämtliche Mitglieder des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stimmberechtigt.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Einlasskontrolle mit.
Herzliche Grüße
Hansjörg Falk
Vorstandsvorsitzender
Veröffentlichung auf dieser Internetseite: 14.07.2024