Einladung zur Mitgliederversammlung am 06. August 2024

Einladung zur Mitgliederversammlung des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., Tierheim Albert Schweitzer

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, gemäß § 32 der Satzung vom 15. November 2023 lade ich Sie ganz herzlich zu der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Sie findet statt am:

Dienstag, den 06. August 2024

Ort: Beueler Brückenforum, Friedrich-Breuer-Straße 17, 53225 Bonn

Beginn: 18.00 Uhr

Einlass: ab 17.30 Uhr

Tagesordnung:

  1. Eröffnung
  2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
  3. Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Vorstands
  4. Bericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2023
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Rücktritt der noch amtierenden Vorstandsmitglieder Hansjörg Falk (Vorstandsvorsitzender) und Martin Berberich (stellv. Vorsitzender) zum 06. August 2024
  7. Misstrauensantrag gegen den Geschäftsführenden Vorstand gemeinschaftlich von Martin Dickmanns, Jana Kotowski, Nadine Bertram, Katja Brodesser und Mona Kern
  8. Nachwahl des Geschäftsführenden Vorstands auf Grund von Rücktritt: Wahl einer / eines Vorstandsvorsitzenden, Nachwahl einer/eines ersten, zweiten, dritten und vierten stellvertretenden Vorsitzenden
  9. Nachwahlen zum Beirat
  10. Erhöhung des Jahresmindestmitgliedsbeitrages von bisher 24,00 Euro auf 35,00 Euro. Aussprache und Beschlussfassung
  11. Verschiedenes

Zum Tagesordnungspunkt 8:

Frau Julia Schrey ist als Stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden. 

Herr Olaf Gibranczik ist als Stellvertretender Vorsitzender aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden. 

Frau Daria Stöger ist als Stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden. 

Zum Tagesordnungspunkt 9

Sandra Scholl ist als Beiratsmitglied ausgeschieden. 

Hinweise auf wesentliche Punkte unserer Satzung:

1. Anträge zur Tagesordnung

Gemäß § 33 der Satzung sind Anträge zur Tagesordnung mindestens 8 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge können, nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

2. Beschlussfähigkeit

§ 34 der Satzung bestimmt, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung frist- und formgerecht erfolgt.

3. Stimmberechtigung

In Auslegung des § 9 der Satzung sind sämtliche Mitglieder des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stimmberechtigt.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Einlasskontrolle mit. 

Herzliche Grüße

Hansjörg Falk

Vorstandsvorsitzender 

Veröffentlichung auf dieser Internetseite: 14.07.2024