Einladung zur Mitgliederversammlung am 30. Juni

Veröffentlichung auf dieser Internetseite: 1. Juni

Einladung zur Mitgliederversammlung des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V.,

Tierheim Albert Schweitzer

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, gemäß § 32 der Satzung vom 24. Juni 2022 lade ich Sie ganz herzlich zu der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Sie findet statt am:

Freitag, den 30. Juni 2023

Ort: Universitätsclub Bonn, Konviktstraße 9, 53113 Bonn, Sitzungsraum 1.OG

Beginn: 18.00 Uhr

Einlass: ab 17.30 Uhr

Tagesordnung:

  1. Eröffnung
  2. Beschlussfassung
  3. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24. Juni 2022
  4. Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Vorstands
  5. Bericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2022
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Nachwahl zweier Stellvertretender Vorsitzender in den Geschäftsführenden Vorstand
  8. Nachwahl eines Beiratsmitgliedes
  9. Satzungsänderungen
  10. Verschiedenes

Zum Tagesordnungspunkt 7:

Frau Sabine Reuter-van-Eyk ist als Stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden. Frau Daria Stöger stellt sich als dritte Stellvertretende/r Vorsitzende/r zur Wahl in den Geschäftsführenden Vorstand für das Ressort Bauen.

Frau Andrea Schneider ist als Stellvertretende Vorsitzende aus dem Geschäftsführenden Vorstand ausgeschieden. Ein/e zu findende/r vierte/r Stellvertretende/r Vorsitzende/r stellt sich zur Wahl in den Geschäftsführenden Vorstand für das Ressort „sicherheitstechnische(r) und arbeitsmedizinische/r Verantwortliche/r im Rahmen des Unternehmermodells“.

Zum Tagesordnungspunkt 8:

Frau Janina Reinkensmeier ist als Beiratsmitglied ausgeschieden.

Sandra Scholl stellt sich als Beiratsmitglied für den Bereich „Tierheimzeitung“ auf.

Zum Tagesordnungspunkt 9 / Satzungsänderungen:

Bisher: § 2 Aufgaben und Ziele

1. Der Verein setzt sich zur Aufgabe,

  • den Tierschutzgedanken zu vertreten und zu fördern,
  • durch Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken,
  • ihr Wohlergehen zu fördern,
  • Tierquälerei oder Tiermisshandlung oder Tiermissbrauch zu verhüten und
  • notfalls deren strafrechtliche Verfolgung, ohne Ansehen der Person des Täters, zu veranlassen.

Neu: § 2 Aufgaben und Ziele

1. Der Verein setzt sich zur Aufgabe,

  • den Tierschutzgedanken zu vertreten und zu fördern,
  • durch Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken,
  • ihr Wohlergehen zu fördern,
  • Tierquälerei oder Tiermisshandlung oder Tiermissbrauch zu verhüten und
  • notfalls deren strafrechtliche Verfolgung, ohne Ansehen der Person des Täters, zu veranlassen.
  • die Verbreitung des Tier- und Naturschutzgedankens bei der Jugend und die Jugendtierschutzarbeit zu fördern.

Bisher: § 27 Befugnisse

1. Soweit nicht bereits an anderer Stelle dieser Satzung gesondert geregelt, beschließt der Gesamtvorstand insbesondere über folgende Angelegenheiten:

  1. Einzelausgaben von mehr als Euro 3.000,00, ausgenommen wiederkehrende Kosten

für Futter, Energie und Ähnliches,

Neu: § 27 Befugnisse

1. Soweit nicht bereits an anderer Stelle dieser Satzung gesondert geregelt, beschließt der Gesamtvorstand insbesondere über folgende Angelegenheiten:

  1. Einzelausgaben von mehr als Euro 5.000,00, ausgenommen wiederkehrende Kosten

für Futter, Energie und Ähnliches,

Bisher: § 32 Einberufung

3. Die Einladung wird schriftlich veröffentlicht, durch Aushang im Tierheim Bonn, auf der

Homepage des Tierheims Bonn und des Eifelhofs und in der örtlichen Tagespresse General-

Anzeiger Bonn, mit einer Frist von mindestens drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung.

4. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Nachweis des Datums der Veröffentlichung

auf der Internetseite des Vereins (www.tierheimbonn.de) und in der örtlichen Tagespresse.

Neu: § 32 Einberufung

3. Die Einladung wird schriftlich veröffentlicht, durch Aushang im Tierheim Bonn und auf der

Internetseite des Tierheims Bonn, mit einer Frist von mindestens drei Wochen unter Angabe

der Tagesordnung.

4. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Nachweis des Datums der Veröffentlichung

auf der Internetseite des Vereins (www.tierheimbonn.de).

Bisher: G. Wirtschaftsprüfung, Gnadenhof GmbH, Geschäftsjahr

Neu: G. Wirtschaftsprüfung, Geschäftsjahr

Bisher: § 36 Gnadenhof GmbH

1. Der Verein ist alleiniger Gesellschafter der „Gnadenhof des Tierschutzvereins Bonn gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, deren Zweck der Betrieb eines Tier-

heimes in Oberheckenbach-Frankenau ist. Neben der Aufnahme von Pensionstieren soll in Zusammenarbeit mit dem vereinseigenen Tierheim in Bonn und in Ergänzung von dessen Unterbringungsmöglichkeiten einem weiteren Kreis von Fund- und Abgabetieren ein art-

gerechtes Leben ermöglicht werden. § 2 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

2. Die Tätigkeit der Gnadenhof GmbH wird von den Mitgliedern und Organen des Vereins unterstützt. § 11 Abs. 1 und2 gelten entsprechend.

3. Der Prüfungsauftrag der Rechnungsprüfer schließt den Jahresabschluss über die Einnahmen und Ausgaben der Gnadenhof GmbH ein. Die Auskunftspflicht der GmbH-Geschäftsführer besteht im Rahmen des § 35 Abs. 2 – 4 auch gegenüber den Rechnungsprüfern.

Neu: Paragraph 36 entfällt ersatzlos.

Hinweise auf wesentliche Punkte unserer Satzung:

  1. Anträge zur Tagesordnung

Gemäß § 33 der Satzung sind Anträge zur Tagesordnung mindestens 8 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. Später eingehende Anträge können, nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

  1. Beschlussfähigkeit

§ 34 der Satzung bestimmt, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einladung zu dieser Mitgliederversammlung frist- und formgerecht erfolgt.

  1. Stimmberechtigung

In Auslegung des § 9 der Satzung sind sämtliche Mitglieder des Tierschutz Bonn und Umgebung e.V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stimmberechtigt.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Einlasskontrolle mit.

Herzliche Grüße

Hansjörg Falk

Vorstandsvorsitzender