Bescheinigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden

Spendenbescheinigungen werden erst ab Spenden von 300,- Euro ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass wir die Bescheinigung nur mit Ihren vollständigen Adressdaten ausstellen können. Bitte machen Sie Spenden unter 300,- Euro und damit auch Ihren Mitgliedsbeitrag mit Hilfe des folgenden Formulars sowie einer Kopie des entsprechenden Kontoauszuges selbständig bei Ihrer Steuererklärung geltend.

Zu den Gründen: Der Gesetzgeber ermöglicht es gemeinnützigen Organisationen, Spendenquittungen erst ab 300,- Euro auszustellen, um diese von Aufwendungen wie Kosten für Papier, Druck und Porto sowie die Verwaltung zu entlasten. So bleibt mehr Geld und Zeit für die wichtigste Aufgabe – unsere Schützlinge. Wir bitten um Ihr Verständnis.