Mecklenburg-Vorpommern: Neue Fundtier-Verordnung

Die neue Verwaltungsvorschrift besagt, dass jede freilebende Katze als Fundtier behandelt werden muss. Somit müssen die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern die Tiere sechs Monate lang betreuen. Außerdem müssen sie für Futter, Kastration und medizinische Versorgung aufkommen. So werden Tierheime finanziell entlastet, denn bisher galten nur diejenigen Tiere als Fundtiere, die einen Besitzer hatten oder haben. Für herrenlose Tiere kam die Gemeinde also nicht auf. Tierschützer würden es sehr begrüßen, wenn man diese Regelung in ganz Deutschland umsetzen würde!