Neue Regeln bei Ebay-Tierverkauf

Zum Schutz vor unseriösen Angeboten verbietet Ebay-Kleinanzeigen grundsätzlich Gesuche in der Kategorie „Haustiere“. Wer dort Hunde und Katzen unter 12 Monaten verkaufen möchte, benötigt künftig zudem eine behördliche Erlaubnis wie das Unternehmen mitteilt. Reptilien wie Schlangen, Schildkröten oder Echsen dürfen aus Tierschutzgründen auf der Plattform nun gar nicht mehr vermittelt werden. Für diverse exotische Säugetiere, Vögel und Amphibien gilt das Verbot schon länger.

Um künftig Anzeigen für Hundewelpen und Katzenjungen, die jünger als zwölf Monate sind, einstellen zu dürfen, muss man den Angaben zufolge eine behördliche Erlaubnis für das Züchten und Halten sowie für den Handel mit Tieren besitzen (§11 Tierschutzgesetz). Diese Genehmigung muss Ebay-Kleinanzeigen vorab nachgewiesen werden. (Quelle: General-Anzeiger, 3./4.12.22)