10 Jahre Kastrations- Kennzeichnung- und Registrierung in Bonn – Ein schöner Erfolg

01.07.2022

10 Jahre Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Bonn.  Kastrationspflicht ist ein zentrales Element des Tierschutzes. Das mag nicht unbedingt auf den ersten Blick ersichtlich sein. Doch vor allem die Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung bedeutet, das Katzenelend der freilebenden Katzen erfolgreich zu bekämpfen. Wir feiern in Bonn 10 Jahre Kastrations- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.

 

 

Bei Freigängerkatzen ist eine Kastration unabdingbar, um die unkontrollierte Vermehrung zu stoppen. Dennoch wurde und wird dem Thema damals wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Mit teilweise fatalen Folgen: Für Katzen sind Spielplätze und Sandkästen ein komfortabler Liegeplatz und eine häufig genutzte Toilette Und so ist gerade dort in diesem sensiblen Bereich der Parasitenbefall besonders hoch … Das Problem: Zu viele Katzen vermehren sich auf der Straße

Alleine in Bonn sind es laut Schätzung des Tierschutzvereins Bonn und Umgebung e.V. etwa 3.000 freilebende Katzen. Bei diesen handelt es sich um ehemalige Besitzertiere, die nicht mehr nach Hause gefunden haben oder sich selbst überlassen wurden. 2010 Kastrationspflicht kommt zur Sprache.

Um auf die Wichtigkeit der Kastration von Katzen und vor allem auch die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verordnung in diesem Rahmen hinzuweisen, haben sich 2010 verschiedene Tierschutzorganisationen der Region zusammengetan. Das Tierheim Bonn hat gemeinsam mit dem Katenschutz Bund Bonn Rhein Sieg e.V. und dem Verein Katzen in Not Statistiken erstellt. Diese sollten bei einer Antragsstellung für die Kastrationsverordnung zur Verdeutlichung der Lage dienen. Auch wurde dabei explizit auf das Leid der freilebenden Katzen und ein mögliches Übertragen von Parasiten sowie das Risiko von Krankheiten wie Katzenschnupfen hingewiesen. Zunächst reagierte man von Seiten der Politik respektive Stadtverwaltung nicht wie erhofft.: Im dritten Anlauf hatten wir Erfolg. Die Kastrationsverordnung trat am 1. Juli 2012 in Kraft.

Die Verordnung bezieht sich ausschließlich auf Freigängerkatzen. Vorgeschrieben ist, dass diese Tiere kastriert, gekennzeichnet und bei Tasso oder anderen Tierschutzvereinen gemeldet sein müssen. Bei einer Kontrolle ist das Ordnungsamt berechtigt, im ersten Schritt eine Verwarnung auszusprechen.

Konsequente Kastration ist das einzige Mittel gegen Katzenelend. Denn eine Katze kann zweimal jährlich vier bis sieben Kitten bekommen. Das Überleben in Freiheit ist schwierig für den Nachwuchs. Nährstoffreiche Nahrung ist rar und viele Katzenwelpen haben Parasiten oder entwickeln Katzenschnupfen. Bei ausbleibender Behandlung kann dieser die Tiere lebenslang schädigen, zum Verlust des Augenlichts führen oder – auch allzu häufig – tödlich enden.

Ein wichtiger positiver Nebeneffekt einer Kastration ist, dass die Freigänger ihr Revierverhalten ändern. Kämpfen mit Artgenossen gehen sie eher aus dem Weg. Typische Viruserkrankungen bei Katzen, wie FIV und Leukose, übertragen sich vorrangig durch Bissverletzungen – und können so minimiert werden.

Aus Katzensicht mag das besitzerlose Leben in Freiheit einen gewissen Charme haben. Aber gerade alte Tiere haben kaum eine Chance, oft verenden sie langsam und elendig. Die Tierschutzvereine nehme dann schließlich diese kranken und schwachen Tiere auf. Dieser Weg ins Tierheim ist für viele kranke Katzen dann leider häufig der letzte, eine Einschläferung in vielen Fällen nicht mehr abzuwenden. Eine Verordnung mit Wirkung

Die Verordnung bei Freigängerkatzen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in Richtung Tierschutz. Bereits wenige Jahre nach ihrem Inkrafttreten waren im Tierheim Bonn bereits positive Ergebnisse spürbar. Die Anzahl der Fundtiere hat sich über die Jahre reduziert. Der ehemalige Spitzenbestand von 160 Katzen konnte deutlich reduziert werden und so sind es aktuell in der Spitze (meist im September) etwa 110 bis 120 Katzen im Tierheim.

Die in Bonn geltende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen ab 6 Monaten feiert 2022 ihr 10-jähriges Bestehen. Seit ihrer Einführung konnte damit das Elend der Straßenkatzen eingedämmt werden, indem die Populationen der unkastrierten Haustiere reduziert wird.

Somit markiert die Verordnung einen wichtigen Meilenstein für den regionalen Tierschutz. Auch die Vereine leisten weiterhin ihren Beitrag. Seit 2012 hat das Tierheim Bonn insgesamt drei kostenlose Kastrationsaktionen für Katzenbesitzer mit geringem Einkommen durchgeführt. So wurden fast 400 Tiere kastriert und gechipt. Ermöglicht wurden diese Aktionen hauptsächlich durch private Spenden. Im Jahr 2019 spendeten Tierliebhaber 7.000 Euro für diesen Zweck.

Die Tierschutzvereine können nicht für jede Kastration aufkommen, denn die meisten Vereine sind gemeinnützig. Deshalb ist auch der Tierschutzverein Bonn und Umgebung immer auf Spenden angewiesen, um Menschen, die in finanzielle Not geraten sind und deren Tieren helfen zu können.

Bericht Sabine Reuter – Fotos privat